Vermittlungsangebote
Soweit die OstWestfalenLippe GmbH mit ihrem Fachbereich Teutoburger Wald Tourismus, bzw. zwischengeschaltete Online-Vermittler wie booking oder BestFewo oder die örtlichen und regionalen Tourismus- und Vermittlungsstellen Unterkünfte, Pauschalangebote oder sonstige Angebote vermitteln, gelten für die Rechtsbeziehungen zum Gast im Rahmen des Vermittlungsauftrags die für Reisevermittler anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Als Vermittler haben die vorgenannten Stellen für die Vermittlung selbst, jedoch nicht für die vermittelte Leistung selbst einzustehen. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und, soweit wirksam vereinbart, nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Pauschalangebote
Bei Pauschalen ist der verantwortliche Reiseveranstalter, der im Buchungsfall Ihr Vertragspartner ist, beim jeweiligen Angebot, bzw. in der Buchungsbestätigung bezeichnet.
Hier gelten für das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Anbieter der Pauschale (Reiseveranstalter) die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen (bei Pauschalen insbesondere die §§ 651 a - m BGB und §§ 4 - 11 der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht und, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
Beachten Sie bitte folgende Besonderheit: Von der gesetzlichen Verpflichtungen zur Durchführung der so genannten Kundengeldabsicherung (und der daraus folgenden Pflicht zur Übergabe eines so genannten Sicherungsscheines) sind die Anbieter von Pauschalen dann ausgenommen, wenn der Vertragspartner des Gastes eine Tourismusstelle ist, die eine unmittelbare Einrichtung (z.B. ein Kur-, Verkehrs- oder Tourismusamt) einer Stadt, einer Gemeinde oder eines sonstigen kommunalen Trägers ist. Selbstverständlich ist jedoch auch bei solchen Anbietern Ihre Anzahlung oder Vorauszahlung bei Pauschalen sicher.